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LWL-Servicecenter Jugendhilfe (für Jugendämter)

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Finanzabteilung, 48133 Münster hat den Kommunen zur wirtschaftlichen Beratung bei Verhandlungen und Vereinbarungen von Leistungsentgelten für Erziehungshilfeeinrichtungen nach dem SGB Vlll ein Angebot unterbreitet.

Sofern die Kommunen dieses wünschen, schließt der LWL über diese Dienstleistung eine Vereinbarung.

Der LWL übernimmt für die Kommunen folgende Funktionen:

  • Der LWL, Servicecenter Jugendhilfe, unterstützt und berät die Kommune bei Verhandlungen und Vereinbarungen.

  • Diese Beratungsfunktion umfasst auch die Begleitung in Schiedsstellen- oder Gerichtsverfahren

  • Das Jugendamt bleibt also am Aushandlungsprozess der Leistungsentgelte beteiligt und unterschreibt letztlich die Ergebnisniederschrift über das verhandelte Entgelt und für die Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung.

Rundschreiben des LWL-Servicecenters Jugendhilfe

"Servicecenterverträge" zwischen Jugendämtern und der LWL-Finanzabteilung - Rundschreiben Januar 2009

Zum Schiedsspruch vom 06.10.2008 der Schiedsstelle Jugendhilfe (Westfalen-Lippe) zur Schiedsstellensitzung am 09.09.2008 über den Umfang des zulässigen Tätigwerdens des LWL-Servicecenters Jugendhilfe.

Vereinbarungen mit dem LWL zu Serviceleistungen

Vereinbarungsmuster Servicecenter Jugendhilfe
(Stand: 01.02.2014)

Sofern seitens der Stadt /des Kreises Interesse an diesem Vereinbarungsangebot des LWL besteht, kann dieses in doppelt unterschriebener Ausfertigung (mit der Anlage 2) der LWL-Finanzabteilung zur Gegenzeichnung zugesandt werden.

Leistungsbeschreibung - Anlage 1 zur Servicecentervereinbarung
(Stand: 01.02.2014)

Auflistung der Einrichtungen - Anlage 2 zur Servicecentervereinbarung
(Stand: 01.02.2014)

Vereinbarungsniederschrift / Antragsdateien - Anlage 3 zur Vereinbarungsniederschrift

Es gelten unmittelbar die Muster "Vereinbarungsniederschrift" und die jeweiligen Antragsdateien (Nachweis- und Kalkulationsschemata) lt. den beiden Rahmenverträgen Jugendhilfe NRW, Teil l und Teil ll.

Hinweis zu alten Vereinbarungsmustern zum LWL-Servicecenter Jugendhilfe (vor 2009) nach rechtskonformer Auslegung:

Alte Vereinbarungsmuster mit der Variante "Interessenvertretung" sind lt. Schiedsstellenbeschluss in die Variante "Beratung und Unterstützung" umzudeuten. (vgl. Rundschreiben aus "Januar 2009", s.o.)

Ansprechpersonen in der LWL-Finanzabteilung

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Hier finden Sie die Ansprechpersonen für das Referat Vertragsrecht und Finanzierung SGB XI, bautechnische Prüfungen SGB IX/ SGB XI

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