Aufgabenbereiche der LWL-Kämmerei
Finanzen des LWL (Haushalt, Jahresabschluss, Gesamtabschluss)
Der LWL hat im Jahr 2024 einen Haushalt von rund 4,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen im Wesentlichen von den Kreisen und kreisfreien Städten, die eine Umlage an den LWL zahlen. Hinzu kommt ein kleiner Anteil von Finanzmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Vertragsrecht und Finanzierung SGB XI, bautechnische Prüfung SGB IX/ SGB XI
Das Thema Pflege hat ganz unterschiedliche Dimensionen und berührt uns als mitten im demografischen Wandel befindliche Gesellschaft alle. Der LWL ist aus eigener oder abgeleiteter Zuständigkeit an der Festlegung von über 95 Prozent der Kosten, die für einen Heimplatz in der stationären oder teilstationären Altenhilfe in Westfalen-Lippe anfallen, beteiligt.
David Schubert
Leitung LWL-Kämmerei
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
LWL-Kämmerei
Freiherr-vom-Stein-Platz 1
48133 Münster
Tel: 0251 591-3541
Fax: 0251 591-253